Sehr geehrter Herr Finanzminister Optendrenk,
in einem „offenen Schreiben“ wenden wir uns im Namen von aktuell 1.284 Kölnerinnen und Kölnern, deren Unterschriften wir als SPD Köln-Höhenhaus in dieser Angelegenheit innerhalb kurzer Zeit gesammelt haben, persönlich an Sie. Wir bitten Sie, im Rahmen der Ihnen obliegenden Sparkassenaufsicht einen Verstoß der Sparkasse KölnBonn gegen das Sparkassengesetz NRW zu rügen und diesen kraft Ihres Amtes rückgängig zu machen.
Wie Ihnen vermutlich bekannt ist, will die Sparkasse KölnBonn zur Jahresmitte in Köln 16 Zweigstellen in 13 verschiedenen Stadtteilen auf einmal schließen. Von dieser Maßnahme werden 146.744 dort lebende Menschen betroffen sein. (Statistik-Quelle: Kölner Stadtteilinformationen 2022). Das entspricht einer Großstadt (!) und umfasst deutlich mehr Personen, als z.B. jeweils in Regensburg, Potsdam, Ulm, Paderborn oder Heidelberg leben. Diese 146.744 Menschen sollen in ihren Stadtteilen nur noch mit Bussen „versorgt“ werden, die maximal zweimal zwei Stunden pro Woche vor Ort sind, zu Fuß schlecht erreicht werden können und alles andere als barrierefrei gestaltet sind (siehe Anlage)! In Regen und Kälte müssen die oft alten und behinderten Menschen vor dem Bus Schlange stehen, da es nur einen Schalter gibt. Eine Beratung im Bus wird kaum möglich sein. Der außen am Bus angebrachte Geldautomat ist aus keinem Rollstuhl zu erreichen. Die vorgesehene Rampe (ohne Handlauf!) ist für Behinderte nicht zu bewältigen.
Beinhaltet nicht das Sparkassengesetz NRW eine ausdrückliche regionale und soziale Versorgungsfunktion der Sparkassen? Dort heißt es ausdrücklich in § 2 (Unternehmenszweck, öffentlicher Auftrag – Hervorhebungen durch uns):
(1) Die Sparkassen haben die Aufgabe, der geld- und kreditwirtschaftlichen Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft insbesondere des Geschäftsgebietes und ihres Trägers zu DIENEN.
(2) Die Sparkassen stärken den Wettbewerb im Kreditgewerbe. Sie fördern die finanzielle Eigenvorsorge und Selbstverantwortung vornehmlich bei der Jugend, aber auch in allen sonstigen Altersgruppen und Strukturen der Bevölkerung. Sie versorgen im Kreditgeschäft vorwiegend den Mittelstand sowie die WIRTSCHAFTLICH SCHWÄCHEREN BEVÖLKERUNGSKREISE. ……
(3) Die Sparkassen führen ihre Geschäfte nach kaufmännischen Grundsätzen unter BEACHTUNG IHRES ÖFFENTLICHENAUFTRAGS. Gewinnerzielung ist nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebes.
Dieser Auftrag wird in der Satzung der Sparkasse KölnBonn und in deren jährlichen Geschäftsberichten ausdrücklich wiederholt.
Die Schließung von 16 Filialen verschlechtert im Hinblick auf 146.744 potenziell betroffene Menschen massiv die geld- und kreditwirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung, insbesondere der ausdrücklich erwähnten „wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreise“. Letztere sind oft älter und haben keinen Zugriff auf Internet und Online-Banking. Aufgrund eingeschränkter Mobilität können sie den nur wenige Stunden pro Woche im Stadtteil verweilenden Versorgungsbus nicht erreichen und diesen wegen mangelnder Barrierefreiheit nicht nutzen (siehe Foto in der Anlage). Der im „Seniorenservice“ der Sparkasse KölnBonn vorgesehene „Bringservice“ ist für schwächere Bevölkerungskreise zudem absurd. Denn Geld wird für 4,95 Euro pro Lieferung nur dann gebracht, wenn man mindestens 500 bis 1.000 Euro anfordert. Den oft auf Bürgergeld angewiesenen „schwächeren Bevölkerungskreisen“ (besonders ältere Frauen haben geringe Renten) stehen solche Summen in der Regel nicht zur Verfügung!
Gegen die in § 2 Sparkassengesetz NRW vorgesehene Versorgungspflicht des „Geschäftsbereichs“ verstößt aus unserer Sicht nicht zuletzt die Tatsache, dass neun (9) der von Schließungen betroffenen Stadtteile rechtsrheinisch liegen und nur vier (4) linksrheinisch. In Zahlen ausgedrückt: Rechtsrheinisch werden 110.193 Menschen unter den Schließungen leiden, linksrheinisch wird es „nur“ 36.551 Betroffene geben. Die Sparkasse KölnBonn scheint somit insbesondere im rechtsrheinischen Stadtgebiet gegen ihre Pflicht zur finanziellen Daseinsvorsorge zu verstoßen.
Im Rahmen unserer Unterschriftenaktion kamen wir auch mit zahlreichen Geschäftsleuten aus dem Mittelstand ins Gespräch, die sich ausnahmslos ebenfalls durch die Filialschließungen bedroht sehen und daher die Unterschriftenaktion fördern. Auch im Hinblick auf den im Sparkassengesetz besonders zu fördernden Mittelstand liegt offenbar ein Verstoß gegen das Sparkassengesetz NRW vor.
Wir wenden uns an Sie stellvertretend für den bevölkerungsreichsten Stadtteil, der von Schließungen bedroht ist. Unsere Filiale in Höhenhaus, die aufgrund ihrer zentralen Lage und günstigen Parkplatzsituation auch von Kölnern anderer Stadtteile gerne genutzt wird, wurde erst vor kurzem komplett renoviert. Aus wirtschaftlicher Sicht ist vollkommen unverständlich, wie eine solche Filiale kurz danach geschlossen wird. Wie befürchten daher, dass die Sparkasse KölnBonn nicht langfristig genug nach kaufmännisch sinnvollen Gesichtspunkten wirtschaftet. Warum ausgerechnet derjenige Stadtteil mit der höchsten Bevölkerungszahl nicht einmal ein SB-Zentrum erhalten soll, ist für uns nicht nachvollziehbar und klingt zumindest für uns nach Willkür. Die scheinbare „kleine Alternative“ SB-Filiale hat leider laut Sparkassengesetz NRW den Nachteil, dass deren Schließung künftig nicht mehr einer Entscheidung des Verwaltungsrats bedarf, also komplett öffentlich unkontrollierbar wird.
Ebenfalls unverständlich ist uns, wieso die Sparkasse KölnBonn in ihrem letzten veröffentlichten Geschäftsbericht einen Gewinn von über 27 Millionen Euro ausweist, diesen aber nicht zum Erhalt der Filialen nutzt.
Und nicht zuletzt ein bedrückender politischer Hinweis: Wir haben Ihnen über 100 Spontanäußerungen von Bürgerinnen und Bürgern beigefügt (siehe Anlage), die uns während des Unterschreibens zu Ohren kamen und die wir notieren konnten: Gefühle von Wut, Verzweiflung und Ohnmacht dominierten. Die Sparkasse KölnBonn wird zurecht auch als ein der Sozialpolitik verpflichtetes öffentlich-rechtliches Unternehmen angesehen. Die überraschende Schließung jeder dritten Filiale im Stadtgebiet verstärkt leider den zunehmenden Vertrauensverlust in öffentliche Instanzen und treibt vor allem „schwächere Bevölkerungsgruppen“ in die Arme extremer Parteien.
Sehr geehrter Herr Minister, bitte nehmen Sie Ihre Aufgabe als Sparkassenaufsicht jetzt wahr. Machen Sie die Schließungsentscheidung rückgängig, bevor diese nicht mehr rückgängig zu machen ist und großer „Bevölkerungsschaden“ entsteht. Die Schließung von einem Drittel aller Filialen (22, Bonn mitgerechnet) ist keine Banalität und betrifft den Kern des Sparkassenauftrags. Da das Schließungsthema (leider) bis vor kurzem strengster Geheimhaltung gegenüber der Allgemeinheit unterlag, bestand für die Bevölkerung keine Möglichkeit, sich früher an Sie zu wenden. Gerne können wir Ihnen jederzeit persönlich die bisher gesammelten Unterschriften überreichen. Bei unserer Sammlung haben wir uns auf den Stadtteil Höhenhaus beschränkt. Hochgerechnet auf alle betroffenen Stadtteile würden vermutlich schon 10.000 bis 15.000 Unterschriften vorliegen.
Da es sich um ein „offenes Schreiben“ handelt, setzen wir die Oberbürgermeisterin Henriette Reker, den Sozialdezernenten der Stadt Köln Harald Rau, unseren Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs sowie einige Kölner Medien in cc.
Im Namen von über 1.280 unterzeichnenden Kölner Bürgerinnen und Bürgern
und mit freundlichen Grüßen
- Dr. med. Dr. jur. Herbert Mück
Facharzt für Psychosomatische Medizin & Psychotherapie
Prävention & Gesundheitsförderung
Stellv. Vorsitzender der SPD Köln-Höhenhaus
Ehemaliger Seniorenvertreter der Stadt Köln - Adriana Plag (Vorsitzende der SPD-Höhenhaus)
- Dominik Plag (Kassierer der SPD-Höhenhaus
